Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Be-dingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Einbeziehung in das Vertragsverhältnis zugestimmt.
“Verkäufer” im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma Berky GmbH.
§ 2 Angebot
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Plänen, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen (nachstehend insgesamt “Unterlagen” genannt) behält sich der Verkäufer alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Jedwede Weitergabe der Unterlagen an Dritte ist untersagt, sofern nicht vorab die schriftliche Zustimmung des Verkäufers für diese Weitergabe eingeholt wurde.
§ 3 Preis – Zahlung
(1) Alle Preise sind Netto Preise und verstehen sich ausdrücklich ohne etwaige Kosten für Verpackung, Verladung und Versand. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Käufers berechnet.
(2) Die Lieferung/Abholung des Kaufgegenstandes erfolgt EX Works, soweit nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Die Adresse lautet: Wacholderweg 27, 49733 Haren (Ems), Deutschland
(3) Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiser-höhungen seiner Vorlieferanten oder etwaigen Steigerungen von Lohn- und Gehaltskosten berechtigt, diese Erhöhung in gleicher Höhe an den Käufer weiter zu berechnen.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart, wird der Kaufpreis zzgl. etwaiger Nebenkosten (bspw. Transport, Verpackung, Verladung) unverzüglich nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und ist bargeldlos auf ein vom Verkäufer zu benennendem Konto zu leisten.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur insoweit zu, als dessen Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 4 Lieferzeit – Lieferverzögerung
(1) Die zwischen den Parteien vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Parteien haben hierzu ausdrücklich etwas anders vereinbart. Jedwede Verzögerungen, welche nicht in der Verantwortung des Verkäufers liegen und eine Einhaltung des Liefertermins verhindern, führen zu einer angemessenen Verlängerung des Liefertermins, ohne dass der Käufer deshalb etwaige Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen könnte. Selbiges gilt bei der Verletzung etwaiger Mitwirkungspflichten durch den Käufer. Für diese Fälle ist ein Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen.
(2) Sobald dem Verkäufer Umstände bekannt werden, welche eine Einhaltung des Liefertermins gefährden, wird der Verkäufer den Käufer hierüber umgehend informieren.
(3) Die Lieferung gilt als eingehalten, wenn a) der Kaufgegenstand zur Abholung angeboten wurde; b) der Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben wurde oder c) sofern eine Abnahme zu erfolgen hat, die Abnahme angeboten wurde.
(4) Kommt der Käufer mit der Abnahme bzw. wenn eine solche vereinbart wurde, der Abholung des Kaufgegenstandes in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, für jeden vollendeten Kalendertag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2%, maximal insgesamt 5% des Nettokaufpreises des Kaufgegenstandes zu verlangen. Die Vertragsstrafe tritt neben die sonstigen Ansprüche, welche dem Verkäufer aus dem Verzug gegen den Käufer zustehen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich unberührt.
§ 5 Gefahrenübergang – Abnahme
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Bereitstellung der Sache zur Abholung durch den Verkäufer zum vereinbarten Liefertermin am Werk des Verkäufers über; ist ein Versand des Kaufgegenstandes geschuldet, geht die Gefahr mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Frachtführer/Spediteur auf den Käufer über ist eine Abnahme vereinbart, findet der Gefahrübergang mit Abnahme des Kaufgegenstands durch den Käufer statt. Geringfügige Mängel am Kaufgegenstand berechtigen den Käufer nicht die Abnahme zu verweigern.
(2) Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Teillieferungen sind zulässig soweit diese dem Käufer zumutbar sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Kaufgenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Soweit die Parteien in einer Mehrzahl von vertraglichen Beziehungen stehen, so vereinbaren die Parteien hiermit anstelle des Eigentumsvorbehalts in Satz 1, einen Kontokorrentvorbehalt, sodass der Verkäufer Eigentümer des Kaufgegenstandes bleibt, bis alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus den vertraglichen Beziehungen erfüllt wurden.
(2) Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand einschl. Zubehör, nach setzen einer angemessenen Frist, zurückzufordern. Sodann steht es dem Verkäufer, frei den Kaufgegenstand zu verwerten und mit dem Erlös zunächst die offenen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Ein überschießender Erlös wird dem Käufer, abzüglich angemessener Verwaltungskosten, ausgekehrt.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Rechte, soweit es noch nicht zum Eigentumsübergang gekommen ist, geltend machen kann. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Verkaufspreises (einschließlich MwSt.) an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
§ 7 Mängelansprüche
Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer aus Sachmängeln bestehen nur insoweit, wie diese hier ausdrücklich aufgeführt sind. Ansonsten sind diese ausgeschlossen. Garantien wurden nicht vereinbart.
(1) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt der Kaufgegenstand einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich einer fristgerechten Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder eine Ersatzlieferung tätigen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl und der gemeldete Mangel besteht fort, so steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an dem Kaufgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer.
(6) Soweit es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, werden sämtliche Gewährleistungsansprüche hierfür ausgeschlossen.
§ 8 Allgemeine Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, sofern der Käufer Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit wird der Höhe nach auf den Kaufpreis des Kaufgegenstandes beschränkt.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, sowie entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Aufrechnung mit den Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer kommt nur insoweit in Betracht, als dass die Gegenforderung vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt wurde, oder soweit es sich um eine rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Im Übrigen ist eine Aufrechnung des Käufers gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
(2) Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, dieses beruht auf einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf-rechts.
(2) Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
(3) Erfüllungsort ist, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, 49733 Haren (Ems)
(4) Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle vertraglichen Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform gilt auch, soweit von dieser Formvorgabe abgewichen werden soll.
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